Sicherheitsunterweisung für Personal nach dem ArbSchG.
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Eine Unterweißung ist vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Änderungen in den Aufgaben, nach Unfällen oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel nötig.
Als gesetzliche Grundlage für diese Unterweisungen dient § 12 des Arbeitsschutzgesetz. Dem zu Folge haben der Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen ihr Personal ausreichend und angemessen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen (z.B. Fachkraft für Arbeissicherheit) unterweisen zu lassen.
Die Erstunterweisung dient als Fundament für alle weiteren Unterweisungen und informiert über die Grundregeln im Bereich Arbeitsschutz. Die Erstunterweisung muss bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien durchgeführt und auch regelmäßig wiederholt werden (§ 12 ArbSchG).
Die Unterweisung zur Arbeitssicherheit erfolgt in der Regel mündlich durch den Arbeitgeber oder auch einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Normalfall findet die Gefahreninformation anhand von Betriebsanweisungen bzw. Arbeitsanweisungen statt.
Dokumentation der sicherheitstechnischen Unterweisung
Laut Arbeitsschutzgesetz ist keine Dokumenation nötig. Jedoch fordern verschiedene Spezialvorschriften hingegen Angaben zum Inhalt, Teilnehmer, Dauer und Zeitpunkt der durchgeführten Sicherheitsunterweisung. Auch eine abschließende Bestätigung durch Unterschrift der Unterwiesenen ist dabei erforderlich. Diese Dokumentationen werden üblicherweise im Sicherheitsordner hinterlegt und bei der erneuten Unterweisung aktualisiert.
Aspekte einer erfolgreichen Sicherheitsunterweisung
- Die Unterweisung findet vor Ort statt, sodass die Gefahren gut veranschaulicht werden können
- Es wird auf die konkreten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen eingegangen
- Die zu beachtenden und getroffenen Schutzmaßnahmen werden verständlich erklärt
- Die gesetzlichen Grundlagen werden ausreichend erläutert
- Alle Teilnehmer werden mit in die Unterweisung aktiv einbezogen