Komplettes Sicherheitskonzept für Ihr Unternehmen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei ist eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Aus dem §13 Arbeitsschutzgesetz für verantwortlichen Personen ergibt sich, dass der Arbeitgeber die volle Verantwortung zur Einhaltung dieses Gesetzes inne hat. Der Arbeitgeber kann jedoch zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Unser Sicherheitskonzept wird je nach Betrieb und deren Mitarbeitern individuell angepasst und alle nötigen Maßnahmen, wie Unterweisungen und Prüfungen durchgeführt. Darüber hinaus wird ein Sicherheitsordner erstellt in dem alle Vorgänge dokumentiert werden.
Leistungen
- Erstellung eines Sicherheitsordners für alle Dokumentationen
- Durchführung aller nötigen Sicherheitsunterweisungen für das Personal
- Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsplätze
- Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Geräte
- Regalprüfung
Mit diesem betriebsspezifischen Sicherheitskonzept wird der Arbeitgeber in Bezug auf seine Haftung gegenüber dem Arbeisschutzgesetz bestmöglich entlastet. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetztes getroffen und dokumentiert werden, sodass im Schadensfall die Haftung des Arbeigebers auf ein Minium reduziert wird.