Prüfung aller Regaltypen auf sicherheitskritische Mängel.
Grundlage für die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Regalen ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Für kraftbetriebene Regale gilt zusätzlich die 9. Verordnung zum GPSG (Maschinenverordnung), mit der die Maschinenrichtlinie in Deutsches Recht umgesetzt wurde. Für den Betrieb und die Prüfung ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) anzuwenden.
Ein Unternehmer muss grundsätzlich selbst prüfen, ob seine Arbeitsmittel solchen schädigenden Einflüssen unterliegen und ob solche Schäden zu gefährlichen Situationen führen können. Wird festgestellt, dass beides zutrifft, müssen Prüfungen durchgeführt werden. Dies gilt grundsätzlich für alle Regaltypen (z.B. Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahrregale).
Umfang der Regalprüfung
Nachfolgend sind die wesentlichen Punkte dargestellt, die bei der der Prüfung zu beachten sind:
- Aufbau nach Montageanleitung
- Schäden an Teilen der Konstruktion
- Senkrechter Stand der Regalstützen
- Schäden durch Stoßeinwirkung oder Überlastung an Trägern
- Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial
- Zustand und die Wirksamkeit von Sicherungen
- Zustand des Gebäudebodens
- Lastverteilung auf den Paletten
- Position der Ladeeinheit auf dem Regal
- Belastungs- und Informationshinweise
- Überladung der Regale
- Stabilität der Ladeeinheiten
- Maximalmaße der Ladeeinheiten
Dokumentation
Die durchgeführten Prüfungen, festgestellte Mängel und deren Beseitigung sind entsprechend § 11 BetrSichV zu schriftlich zu dokumentieren. Dabei müssen die festgestellten Schäden und die erforderlichen Maßnahmen festgehalten werden. Die Dokumentation ist mindestens bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung aufzubewahren. Sind an dem Regal Reparaturen durchzuführen, ist es ratsam, die Dokumentation über die gesamte Einsatzdauer des Regals aufzubewahren. Somit kann zu jedem Zeitpunkt festgestellt werden, von wem und in welchem Maße die Reparaturen am Regal durchgeführt wurden.