Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Unter einer Gefährdungsbeurteilung versteht man die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz einschließlich der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung stellt das zentrale Instrument im Arbeitsschutz dar und ist der Schlüssel zur Verringerung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dabei bedeutet beurteilen, festzustellen, ob eine Gefahr für die Beschäftigten vorliegt und somit Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaßnahmen besteht. Somit ist jede einzelne Gefährdung, die ermittelt wurde, zu bewerten und zu dokumentieren.
Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist rechtlich im Arbeitsschutzgesetz (§5 und §6) und in der Unfallverhütungsvorschrift (Grundsätze der Prävention) geregelt.
Informationen aus einer Gefährdungsbeurteilung:
- Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz
- nötige technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
- erforderlicher Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen
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