Hubarbeitsbühnen

Ausbildung für den Umgang mit Hubarbeitsbühnen

Hierbei gelten auch gewisse Vorraussetzungen, Arbeitgeber- und auch Arbeitnehmerpflichten um einen sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen zu gewährleisten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme bei Ausbildung)
  • geistige und körperliche Eignung (Untersuchung nach G25)
  • zuverlässiges, verantwortungsbewusstes Handeln
  • Verständnis für physikalische und technische Zusammenhänge

 

Pflichten des Unternehmers

Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass Abläufe, Arbeitsmittel und Betriebsräume den berufgenossenschaftlichen Vorgaben entsprechen.

Die Beauftragung zur Arbeit mit der Hubarbeisbühne muss (weil ortsveränderlich) immer schriftlich erfolgen.

Einmal jährlich muss der Unternehmer den Hubarbeitsbühnenführer belegbar unterweisen.

 

Pflichten des Arbeitnehmers

Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass Abläufe, Arbeitsmittel und Betriebsräume den berufgenossenschaftlichen Vorgaben entsprechen.

Die Beauftragung zur Arbeit mit der Hubarbeisbühne muss (weil ortsveränderlich) immer schriftlich erfolgen.

Einmal jährlich muss der Unternehmer den Hubarbeitsbühnenführer belegbar unterweisen.

 

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